Aktuelles Urteil: I-Pod fällt nicht unters Handy-Verbot

Geräte wie ein I-Pod, mit denen man nicht oder nur über eine Internetverbindung telefonieren kann, sind im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) kein Mobiltelefone. Ihre Nutzung am Steuer ist deshalb nicht verboten.
Torsten Buchholz

Diese Auffassung vertrat das Amtsgericht Waldbröl in einem aktuell verhandelten Fall (Az. 44 OWI-225). Nach Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline wurde einem Mann vorgeworfen, während der Autofahrt sein Handy benutzt zu haben. Später stellte sich jedoch heraus, dass es sich bei dem Gerät gar nicht um ein Telefon, sondern um einen I-Pod, also einen MP3-Player, gehandelt hatte. Der Fahrer hatte diesen zwar beim Fahren in der Hand gehalten, aber nicht damit telefoniert, was ja auch überhaupt nicht möglich gewesen wäre. Er weigerte sich deshalb, die Strafe zu bezahlen und ging mit dem Fall vor Gericht.

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
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