Aktuelles Urteil: Hoher Blutalkoholwert macht verdächtig

Obwohl in einem aktuell entschiedenen Fall ein Fahrer nicht direkt hinterm Steuer mit 2,56 Promille erwischt wurde, geht das Gericht von einem Alkoholmissbrauch aus und hält eine MPU für gerechtfertigt.
Torsten Buchholz

Ist die Motorhaube des eigenen Fahrzeugs noch warm, während man selbst noch alkoholisiert ist, kann durchaus eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) angeordnet werden. Diese Auffassung hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen vertreten und erklärte den Führerscheinentzug des Fahrzeugführers für rechtens, als dieser der MPU nicht nachkam (Az. 16 B 358/14).

Nach Mitteilung der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline, alarmierte der Nachbar eines Autofahrers die Polizei, als dieser betrunken vorgefahren sein soll. Die Beamten stellten beim mutmaßlichen Fahrzeugführer 2,56 Promille im Blut fest und sein Fahrzeug wies eine noch warme Motorhaube auf. Diese Tatsachen begründeten den Verdacht auf Alkohol am Steuer, was für die Führerscheinstelle Grund genug war, ein MPU zu fordern. Als der angebliche Alkoholsünder das nicht beibrachte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis. Dagegen ging der durch zwei Instanzen bis zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und blieb letztlich ohne Erfolg.

„Man muss also nicht erst direkt am Steuer alkoholisiert erwischt werden, um seinen Führerschein zu riskieren", erklärt Rechtsanwalt Frank Böckhaus von der Deutschen Anwaltshotline. Dass der Autofahrer bisher ohne jegliche Beanstandungen fuhr, entkräftete die Eignungszweifel des Gerichts nicht.

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