Aktuelles Urteil: Gefährliches Fahrmanöver erfordert mehr Sorgfalt

Wer, obwohl ein anderes Fahrzeug herannaht, in eine Straße einbiegt nur um sofort wieder nach links abzubiegen, vollzieht ein besonders gefährliches Fahrmanöver und haftet daher im Falle eines Unfalls.
Christine Harttmann

So jedenfalls urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem aktuellen Fall. Dabei war die Beklagte aus einer Grundstücksausfahrt heraus nach links in eine Straße eingebogen, nur um nach etwa 14 Metern erneut nach links in eine andere Straße einzubiegen. Zeitgleich näherte sich von Rechts der Kläger mit seinem Fahrzeug auf der Vorfahrtsberechtigten Straße.

Der Kläger, der in gleicher Fahrtrichtung unterwegs war, wie die Beklagte, setzte zum Überholen an. Da die Beklagte zeitgleich zum Abbiegen ansetzte, kollidierten die beiden Fahrzeuge miteinander.

Das OLG kam in seinem Urteil zu dem Schluss, dass die Beklagte die alleinige Haftung für den Verkehrsunfall zu übernehmen hat. Sie habe die beim Einfahren aus einer Grundstücksausfahrt auf die Fahrbahn geltenden erhöhten Sorgfaltsanforderungen verletzt, so die Begründung. Diese wirkten bei dem von ihr vollzogenen Fahrmanöver über den eigentlichen Vorgang des Einbiegens fort. Die Beklagte hätte ihr Manöver bis zum Passieren des herannahenden Fahrzeugs zurückstellen oder sich besonders darüber vergewissern müssen, dass ihre Absicht links abzubiegen erkannt werde, erklären die Experten der Arag (OLG Hamm, Az.: 9 U 210/13).

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