Aktuelles Urteil: Unfall durch geöffnete Fahrzeugtür

Wer in ein Fahrzeug einsteigt oder dieses verlässt und dabei durch die geöffnete Fahrzeugtür einen Unfall auslöst, trägt in Regel dafür die volle Schuld und haftet allein.
Torsten Buchholz

Die Experten des Rechtsschutzversicherers verweisen in diesem Zusammenhang auf einem im Herbst 2013 vor dem Amtsgericht (AG) München verhandelten Fall. Die Ehefrau des Klägers hatte am rechten Fahrbahnrand in einer Parkbucht geparkt und stieg an der Fahrerseite ein, während neben dem Pkw gerade ein Lkw auf der rechten Fahrspur stand. Als sie auf dem Fahrersitz Platz genommen hatte, fuhr der Lkw an und erfasste die noch offen stehende Fahrertür mit dem hinteren Sattelanhänger.

Der Kläger forderte von der Lkw-Versicherung Ersatz für den entstandenen Schaden in Höhe von 3.500 Euro. Das zuständige Amtsgericht hat die Klage abgewiesen und ging von einem Alleinverschulden der Ehefrau des Klägers für den Unfall aus. Denn gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) muss, wer in ein Fahrzeug ein- oder aussteigt, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Wird beim Ein- oder Aussteigen ein anderer Verkehrsteilnehmer geschädigt, spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzung des Ein- und Aussteigenden, so die Arag-Experten (AG München, Az.: 331 C 12987/13).

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