Aktuelles Urteil: Mithaftung bei Parken in zweiter Reihe

Ein Fahrzeug, das in zweiter Reihe parkt, beeinflusst es den Verkehr und muss daher für einen dadurch im Falle eines Unfalls einen Teil seines Schadens selbst tragen.
Christine Harttmann

Im konkreten Fall hatte ein Lkw in zweiter Reihe geparkt und so die rechte Fahrspur blockiert. Teile des Lkw-Aufbaus und der linke Außenspiegel des Lkws ragten in die linke Fahrspur hinein. Beim Versuch vorbeizufahren, touchierte ein anderer Lkw das parkende Fahrzeug. Der dabei entstandene Schaden belief sich auf insgesamt 3.827 Euro.

Der Schädiger erklärte sich bereit, 75 Prozent des Schadens zu ersetzen, sah aber eine Mitschuld von 25 Prozent beim Fahrer des parkenden Trucks. Der Eigentümer wollte aber auch den Rest des Schadens ersetzt bekommen und klagte. Einer Meldung der Arag zufolge blieb diese Klage allerdings erfolglos.

Sein Lkw habe den Verkehr trotz des Parkens weiterhin beeinflusst, meinten die Richter vom Amtsgericht München. Das Fahrzeug sei so in der zweiten Reihe abgestellt gewesen sei, dass Teile des Aufbaus und des linken Außenspiegels in die linke Fahrspur hineinragten. Darüber hinaus habe er die rechte Fahrspur blockiert. Beides sei für den Verkehrsunfall auch ursächlich gewesen, da dadurch der linke Fahrstreifen derart verengt sei, dass eine Vorbeifahrt für einen anderen Lkw erheblich erschwert werde. (AG München, Az. 332 C 32357/12).

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