In dem konkreten Fall war der Kläger mit seinem elf Monate alten Fahrzeug schuldlos in einen Unfall verwickelt worden. Dabei erlitt der Wagen einen Totalschaden erlitt. Der Geschädigte veräußerte das Fahrzeugwrack und bestellte einen Neuwagen.
In den ersten 15 Tagen nach dem Unfall fuhr der Geschädigte einen Mietwagen. Für die restlichen 65 Tage bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeuges forderte der Kläger von dem Versicherer des Schädigers die Zahlung einer Nutzungsausfall-Entschädigung.
Der Fall landete schließlich vor Gericht. Wie die Arag meldet, unterlag dort der Kläger. Nach Ansicht Richter stehe es einem Geschädigten zwar frei, nach einem Totalschaden ein Neufahrzeug zu erwerben. Das bedeute aber nicht, dass er in einem solchen Fall einen generellen Anspruch darauf habe, dass ihm der Versicherer des Schädigers für die gesamte Zeit bis zur Lieferung des Ersatzfahrzeugs einen Ausfallschaden bezahlen muss (LG Kiel, Az. 13 O 60/12).
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