Aktueller Rechtstipp: Feinstaubplakette mit falscher Farbe

Bei der Hauptuntersuchung (HU) fällt ein Fahrzeug mit falscher Feinstaubplakette wegen eines erheblichen Mangels durch. Ohne Plakette bleibt es hingegen zumindest in diesem Punkt ohne Beanstandungung.
Torsten Buchholz

Die Feinstaubplakette an Fahrzeugen wird in Zukunft nicht nur innerhalb von Umweltzonen kontrolliert, sondern ihre Richtigkeit wird auch bei der Hauptuntersuchung (HU) geprüft. Diesen Hinweis gab die Sachverständigen-Organisation Dekra in einer aktuellen Mitteilung. Die Neuerung tritt am 19. November 2013 mit dem aktualisierten HU-Mängelkatalog in Kraft.

Nach dem neuen Katalog wird die falsche Farbe einer Feinstaubplakette, die also nicht mit der tatsächlichen Schadstoffgruppe eines Fahrzeuges übereinstimmt, bei der HU als „erheblicher Mangel“ eingestuft. Das bedeutet, dass der Prüfer die amtliche HU-Prüfplakette nicht erteilen darf. Eine Feinstaubplakette, bei der das eingetragene Kfz-Kennzeichen unleserlich ist oder nicht dem tatsächlichen Kennzeichen des Fahrzeugs entspricht, wird dagegen nur als „geringer Mangel“ bewertet.

Das Fehlen einer Feinstaubplakette wird der HU-Prüfer hingegen nicht beanstandet, denn vorgeschrieben ist die Plakette nur beim Befahren einer Umweltzone. Wenn aber eine Feinstaubplakette an der Windschutzscheibe angebracht ist, muss es auch die richtige sein.

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