Aktuelles Urteil: Nicht auf Kollisionskurs bleiben

Wer bei verengter Fahrbahn mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenstößt, trägt unter Umständen trotz Vorfahrt eine Mitschuld.
Redaktion (allg.)
Die Klägerin in dem verhandelten Fall befuhr mit ihrem Pkw eine Straße, in der auf der rechten Straßenseite Fahrzeuge parkten. Aus diesem Grund musste die Klägerin die linke Straßenseite mitbenutzen, sodass der Gegenverkehr die Straße nicht mehr gleichzeitig passieren konnte. Die Unfallgegnerin kam ihr entgegen und es kam zu einer Kollision. Die entstandenen Schäden hat die Klägerin mit ihrer Klage geltend gemacht. Das Landgericht Heidelberg entschied, dass beide Fahrerinnen gleichermaßen für den Unfall verantwortlich waren. Denn der Unfall hätte verhindert werden können, indem beide Fahrerinnen anhalten, sich verständigen und eine von beiden zurücksetzt. Da aber beide Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Kollision noch fuhren, haben beide den Unfall zu gleichen Teilen verursacht, erklärten Experten der Rechtschutzversicherung ARAG (LG Heidelberg, Az.: 1 S 14/13). (tpi)
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