Aktuelles Urteil: Vorfahrt trotz falscher Richtung

Ein Radfahrer, der auf auf einem Radweg in falscher Richtung unterwegs ist, verliert er damit nicht automatisch sein Vorfahrtsrecht.
Christine Harttmann

In einem aktuellen Fall verurteilte das Landgericht Wuppertal einen Autofahrer zu Schadensersatz, der einem Fahrradfahrer, der in verkehrter Richtung auf dem Radweg unterwegs war, die Vorfahrt genommen hatte. Der Fahrradfahrer hatte sich schnell und ohne Vorsicht der Einmündung genährt. Der Autofahrer bog unter Missachtung der Vorfahrt nach rechts in die Straße ein. In der Folge kam es zu einer Kollision, die für den Fahrradfahrer tödlich endete. Die Witwe und Alleinerbin des Radfahrers machte daraufhin Ansprüche gegenüber dem Autofahrer geltend.

Insgesamt kam das Gericht zu einer Haftungsverteilung 70:30 zulasten des Autofahrers. Obwohl er den Radweg in der nicht freigegebenen Richtung befahren habe, habe der Radfahrer auf dem Radweg als Teil der Vorfahrtsstraße am Vorfahrtsrecht teilgenommen. Der Pkw-Fahrer seinerseits hat eine Vorfahrtsverletzung begangen. Dem Vorfahrtsverstoß durch den Pkw-Fahrer kam das überwiegende und erhebliche Gewicht bei der Bewertung des Unfalls zu, erklären Arag Experten die festgelegte Quote (LG Wuppertal, Az. 2 O 407/10).

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