Aktuelles Urteil: Gutachten verweigert, Führerschein entzogen

Wird man wegen Nötigung im Straßenverkehr straffällig und lehnt die Fahrtauglichkeits-Überprüfung mittels medizinisch-psychologischem Gutachten ab, kann dies zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
Anna Barbara Brüggmann
Darauf weist die Deutsche Anwaltshotline nach einem Fall von Nötigung im Straßenverkehr hin. Nach Mitteilung der Hotline fuhr ein Kraftfahrer dem ihm vorausfahrenden Fahrzeug so dicht auf, dass dessen Fahrer nicht mehr die Rücklichter des Hintermanns erkennen konnte. Dann überholte er das Fahrzeug, das sich exakt an die vorgeschriebene Geschwindigkeit von 70 km/h hielt, schnitt es und bremste den eigenen Wagen plötzlich auf 20 km/h ab. Schließlich versuchte er, das andere Fahrzeug zu rammen und von der Spur zu verdrängen. Das zuständige Amtsgericht verurteilte den Kraftfahrzeugfahrer aufgrund von Nötigung im Straßenverkehr zu einem Fahrverbot von drei Monaten sowie einer Geldstrafe von 1.400 Euro. Ein medizinisch-psychologisches Gutachten, das die Zulassungsbehörde im Anschluss darauf einforderte, verwehrte der Fahrer. Unter anderem bezog er sich darauf, es sich finanziell nicht leisten zu können. Außerdem handle es sich um ein einmaliges Fehlverhalten innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren. Das Verwaltungsgericht Neustadt (Az. 3 L 441/13) widersprach dem Fahrzeugführer. Die Behörde muss eine Fahrerlaubnis entziehen, sofern sich deren Inhaber als nicht geeignet für das Führen eines Fahrzeugs zeigt. Das Gericht kam zu dem Schluss, ein solches Gutachten sei unabdingbar, um die gesamte Persönlichkeit sowie etwaige Erkrankungen zu untersuchen. Im Interesse der Verkehrssicherheit müsse der Betroffene daher die Kosten für das Gutachten übernehmen. Es handle sich um keine verbotene Doppelbestrafung, wenn wegen des Delikts schon ein Strafbefehl erlassen wurde. Dabei handle es sich nämlich im Hinblick auf die Verkehrssicherheit um eine Präventiv-Maßnahme und nicht um eine strafrechtliche Sanktion.
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