Aktueller Rechtstipp: Gesten und Beschimpfungen vermeiden

Mit Schimpfworten oder abfälligen Gesten sollte man sich im Straßenverkehr besser zurückhalten. Denn Entgleisungen hinter dem Steuer sind durchaus kein Kavaliersdelikt.
Redaktion (allg.)

„Tatsächlich ist eine im Straßenverkehr getätigte Beleidigung eine Straftat (185 StGB Beleidigung) und kann eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Dies gilt sowohl für verbale Angriffe wie Flüche oder Beleidigungen als auch für beleidigende Gesten“, erklärt Anne Kronzucker, Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. Üblicherweise werden bei Beleidigungen im Straßenverkehr Geldstrafen verhängt. Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es für Beschimpfungen und beleidigende Gesten jedoch keinen festen Bußgeldkatalog. Die Höhe des Betrages wird in Tagessätzen bemessen. Deren Anzahl und Höhe sind wiederum abhängig von den Tatumständen und vom Verdienst des Beschuldigten. „In den meisten Fällen werden für eine Beleidigung zwischen zehn und dreißig Tagessätze verhängt. Dreißig Tagessätze entsprechen einem Nettomonatsgehalt“, so Kronzucker.

Übrigens: Richtet sich die Beleidigung gegen einen Polizisten, kann dies den Hitzkopf richtig teuer zu stehen kommen: Bereits das Duzen eines Polizisten im Eifer der Auseinandersetzung kann mehrere Hundert Euro Strafe ausmachen. Wichtig: Durch die ab 1. Februar 2014 geplante Neuregelung des Verkehrszentralregisters (VZR) sollen ab dann nur noch sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße erfasst und mit Punkten geahndet werden – damit entfällt die Speicherung von Beleidigungen im Straßenverkehr im VZR. Bestraft werden diese natürlich weiterhin.

Mit Gesten - auch wohlgemeinten - sollte man sich insbesondere im Ausland zurückhalten, denn diese können in anderen Ländern als Beleidigung aufgefasst werden. So kann der hochgestreckte Daumen, der hier als positiver Ausdruck oder als Ausdruck des Mitfahrenwollens bei „Trampern“ gilt, in anderen Ländern, beispielsweise in Nordafrika oder im Mittleren Osten, auch als Beschimpfung missverstanden werden. Wird der Daumen auf und ab bewegt, ist das in vielen Mittelmeerländern, Russland und Teilen Afrikas sogar eine obszöne Beleidigung.

(tpi)
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