Aktuelles Urteil: Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenz

Wer als Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, der muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen.
Christine Harttmann

In dem aktuell entschiedenen Fall war ein Arbeitnehmer seit 2000 bei seinem Arbeitgeber als Rohrleitungsmonteur beschäftigt. Im August 2007 sei der Monteur zunächst im Auftrag seines Arbeitgebers bei einer Kundin gewesen, um einige Abflussrohre zu inspizieren, melden die Arag Versicherungen. Einige Tage später kam er zurück und verlegte bei der Kundin neue Abflussrohre zur Behebung des festgestellten Schadens. Dafür verlangte er 900 Euro in bar, die die Kundin auch zahlte – das Geld behielt er für sich.

Nachdem er nur wenige Tage zuvor von dem erfahren hatte, kündigte der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter im Juli 2011. Durch seine Konkurrenztätigkeit habe er seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt. Die fristlose Kündigung sein wirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 593/12). Ein Arbeitnehmer dürfe im Marktbereich seines Arbeitgebers keine Dienste und Leistungen anbieten, erläutern die Experten der Arag.

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