Straßenverkehrsrecht: Neue StVO ist in Kraft

Zum 1. April 2013 ist eine Neufassung der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft getreten, die den Schilderwald auf deutschen Straßen reduzieren soll und einige neue Regeln mit sich bringt.
Christine Harttmann

Die neue Straßenverkehrsordnung sieht nach Mitteilung der D.A.S. Rechtsschutzversicherung unter anderem folgendes vor:

  • An Bahnübergängen wurde ein Überholverbot eingeführt, das zwischen dem Warnschild und dem Bahnübergang gilt(§ 19).
  • Eine Regelung zur Nutzung von Fahrstreifen durch Kraftfahrzeuge wurde hinzugefügt. Für eine Fahrbahn mit insgesamt drei Fahrstreifen für beide Richtungen gilt demnach, dass weder der linke Fahrstreifen für den Gegenverkehr noch der mittlere Fahrstreifen zum Überholen benutzt werden darf. Dasselbe gilt für Fahrbahnen mit insgesamt fünf Fahrstreifen für beide Richtungen. Weder auf den beiden linken, dem Gegenverkehr vorbehaltenen, noch auf dem mittleren Fahrstreifen darf überholt werden. Wer nach links abbiegen will, darf auf dem jeweils mittleren Fahrstreifen in Fahrtrichtung einordnen (§ 7 Abs. 3a).
  • Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf nur mit M+S-Reifen gefahren werden, also Reifen, die den EU-Richtlinien für Winterreifen entsprechen. Dadurch werden einheitliche Kriterien für „Winterreifen“ aufgestellt – diese gab es bisher nicht (§ 2 Abs. 3a StVO).
  • Mehr Rechte gibt es für Postfahrzeuge. Zur Briefkastenentleerung darf nun in zweiter Reihe geparkt werden, Fußgängerzonen dürfen uneingeschränkt befahren werden – etwa um die Post von Postagenturen in Geschäften abzuholen (§ 35 Abs. 7a).
  • Einige Verkehrszeichen sind entfallen. Zum Beispiel gibt es nur noch ein Schild für „Bahnübergang“ – aber kein Extra-Schild mehr für den beschrankten Bahnübergang. Etliche Warnschilder wie „Steinschlag“, „Rinder“, „Fluglärm“ oder „Zebrastreifen“ werden durch das allgemeine Warnschild – Gefahrzeichen 101 – mit Zusatzschild ersetzt.
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