Aktuelles Urteil: Insolvenzgerüchte sind strafbar

Wer als Gläubiger entgegen besseren Wissens einem Insolvenzgericht gegenüber behauptet, sein Schuldner sei zahlungsunfähig, der kann sich wegen falscher Verdächtigung strafbar machen.
Christine Harttmann

Gegen ein Unternehmen, das ihm zwei Millionen Euro schuldete stellte ein Mann einen Insolvenzantrag. Er begründete dies damit, dass die Firma ihre Schuld nicht begleichen könne, Tatsächlich hatte er aber bereits 1,35 Millionen Euro erhalten. Der Rest war noch gar nicht fällig.

Einer Mitteilung der Arag zufolge kann diese Verdrehung der Tatsachen den Mann jetzt teuer zu stehen kommen. Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied nämlich, dass es sich bei der Denunziation um eine „falsche Verdächtigung“ und damit um eine Straftat handelt (OLG Koblenz, Az. 2 Ss 68/12).

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