Aktuelles Urteil: Insolvenz und betriebliche Altersvorsorge

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, 18.09.2012 - 3 AZR 176/10) hat beschlossen, dass der Insolvenzverwalter bei einer Insolvenz des Arbeitgebers unter bestimmten Voraussetzungen eine Direktversicherung zur Masse hinzurechnen kann.
Christine Harttmann

Ausschlaggebend ist dabei, dass widerrufliches Bezugsrechtexistiert, das der Insolvenzverwalter wirksam widerruft. Dabei differenziert das BAG zwischen Versicherungsrecht und Arbeitsrecht. Im vorliegenden Fall war der Kläger war vom 1. Dezember 1998 bis zum 31. Dezember 2005 bei der späteren Insolvenzschuldnerin beschäftigt. Diese sagte dem Kläger am 30. August 1999 Leistungen der betrieblichen Altersversorgung zu. Dazu schloss die Schuldnerin eine Direktversicherung ab und räumte dem Kläger ein Bezugsrecht ein, das bis zum Ablauf der gesetzlichen Unverfallbarkeitsfrist widerrufen werden konnte.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Arbeitgeberin widerrief der beklagte Insolvenzverwalter gegenüber der Versicherungsgesellschaft das Bezugsrecht. Der Kläger hat den Widerruf des Bezugsrechts für unwirksam gehalten und vom Insolvenzverwalter die Übertragung der Versicherung gefordert. Hilfsweise hat er im Wege des Schadensersatzes die Erstattung der an die Versicherung gezahlten Beiträge, zumindest aber Zahlung des Rückkaufswerts der Versicherung verlangt.

Wie schon in den Vorinstanzen hatte die Klage auch vor dem Dritten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Der Widerruf des Bezugsrechts durch den Insolvenzverwalter ist wirksam, da die Unverfallbarkeitsfrist zum Zeitpunkt des Widerrufs nicht abgelaufen war. Der Insolvenzverwalter ist auch nicht verpflichtet, dem Kläger im Wege des Schadensersatzes die Beiträge für die Direktversicherung oder den Rückkaufswert der Versicherung zu erstatten. Den Ersatz eines Versorgungsschadens hat der Kläger nicht verlangt. Deshalb war auch nicht zu entscheiden, ob der Insolvenzverwalter im Verhältnis zum Kläger berechtigt war, das Bezugsrecht zu widerrufen, noch kommt es darauf an, ob ein Schadensersatzanspruch wegen eines zu Unrecht erklärten Widerrufs des Bezugsrechts eine Insolvenzforderung oder eine Masseforderung ist.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »