Aktuelles Urteil: Fehlendes Attest rechtfertigt Kündigung
In dem vorliegenden Fall war ein Dachdeckerhelfer trotz einschlägiger Abmahnung zum wiederholten Male mehrere Tage krankheitsbedingt nicht zur Arbeit erschienen. Außerdem hatte er entgegen mehrmaliger eindringlicher Aufforderungen des Arbeitgebers kein Attest vorgelegt.
In einem derartigen Fall könne die Nichtvorlage des Attestes zu einer Kündigung führen, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz (Az. 10 Sa 593/11). Nach einer entsprechenden Abmahnung könne die Verletzung der Anzeigepflicht bei Arbeitsunfähigkeit im Einzelfall sogar eine fristlose Kündigung rechtfertigen, ergänzen Arag-Experten.
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