Aktueller Rechtstipp: Steuerhinterziehung - der Versuch ist strafbar

Der Bundesgerichtshof hat seine Rechtsprechnung verschärft und deutlich gemacht, dass Steuerhinterziehung genauso hart bestraft wird, wie andere Delikte.
Christine Harttmann

Einer Meldung der Wirtschaftskanzlei DHPG zufolge rückt damit der Fiskus Steuersündern weiter zu Leibe und lässt keine Toleranzgrenze mehr zu. „Jetzt werden schon kleine Steuervergehen konsequent verfolgt“, sagt Rechtsanwalt Dr. Andreas Rohde von der Bonner Wirtschaftskanzlei DHPG. „Während Steuersünder früher häufig eine Regelung mit dem Finanzamt aushandeln konnten, wird nun oft die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.“

Gleichzeitig nehme das Entdeckungsrisiko für Steuerstraftaten weiter zu. Dem Fiskus bleibe kaum etwas verborgen. Nicht nur durch den Ankauf von CDs mit Daten von Inhabern ausländischer Konten, sondern auch durch den Einsatz automatisierter Kontrollverfahren kommen die Finanzbehörden Unregelmäßigkeiten häufiger und schneller auf die Schliche. Für Privatleute wie Unternehmen wird es immer wichtiger, sich streng an die Steuergesetze zu halten. Schon wer den Versuch der Steuerhinterziehung unternimmt, macht sich strafbar und riskiert harte Sanktionen.

Bereits die verspätete Abgabe von Steuererklärungen kann als Steuerhinterziehung gelten. Bei Unternehmen ist etwa bei der Umsatzsteuer besondere Vorsicht gefragt. Bei Steuererklärungen werden getätigte Umsätze in der Praxis manchmal in Folgemonate verschoben, um die Liquidität des Unternehmens zu schonen. „Werden Umsatzsteuervoranmeldungen bewusst verspätet oder mit zu niedrigen Umsätzen eingereicht, ist der Tatbestand der Steuerhinterziehung erfüllt“, warnt DHPG-Experte Dr. Rohde.

Die Strafe bemisst sich bei der Steuerhinterziehung im Wesentlichen nach der Höhe der hinterzogenen Steuer je Tatbestand. „Wird ein Steuervergehen mehrfach auf die gleiche Weise begangen, werden die hinterzogenen Summen addiert“, warnt DHPG-Anwalt Dr. Rohde. Hierzu zählt auch die Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung, die mehrere Steuerarten verkürzt.

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