Aktuelles Urteil: Schaden durch eigenen Hänger

Wenn man mit einem an seinem eigenen Fahrzeug angekoppelten Anhänger im Rückwärtsgang den eigenen Wagen beschädigt, zahlt die Vollkaskoversicherung keinen Schadensersatz.
Torsten Buchholz

Die Vollkaskoversicherung muss nur bei einem Unfall zahlen. Das nicht der Fall, wenn der Crash nicht unerwartet von außen, sondern gewissermaßen durch einen eigen Fehler am eigenen Gefährt selbst verursacht wurde. Diese Ansicht das Amtsgericht München in einem aktuellen Urteil vertreten (Az. 343 C 11207/11).

Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline berichtet, geschah das Malheur dem Besitzer eines „VW Passats“. Der hatte an seinen Wagen einen Anhänger angehängt und fuhr dann im Rückwärtsgang los. Dabei verdrehte sich die Anhängerkupplung und der Anhänger schlug seitwärts am rechten Kotflügel neben dem Tankdeckel auf, wo er eine 20 Zentimeter breite Delle hinterließ. Ein Schaden, den die Versicherung des Autofahrers aber nicht begleichen wollte.

„Ein mit mechanischer Gewalt von außen plötzlich einwirkendes Ereignis, wie es in der Definition eines Unfalls gefordert wird, fand nicht statt", so Rechtsanwältin Alexandra Wimmer von der Deutschen Anwaltshotline.

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