Aktuelle Rechts-Info: EU-weite Bußgelder

Ab Mitte November wird die EU-weite Bußgeldvollstreckung in Kraft treten. Damit können Knöllchen aus allen 26 EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden.
Torsten Buchholz
Der ADAC weist in diesem Zusammenhang drauf hin, dass in Deutschland Vollstreckungen unverständlicher fremdsprachiger Bußgeldbescheide sowie ausländischer Bußgelder, die aufgrund einer hierzulande rechtlich unmöglichen Halterhaftung ergangen sind, nicht akzeptiert werden. Die EU-Regelungen wurden bereits entsprechend angepasst. Nach Ansicht des ADAC gibt es noch weitere Verbesserungen, die dringend in die Regelung aufgenommen werden müssen. So fordert der Club, die Stichtagregelung mit Augenmaß zu betreiben. Sanktionen aus Vergehen, die beispielsweise im Sommer dieses Jahres begangen wurden, die Bußgeldbescheide aber erst nach dem Inkrafttreten der Regelung verschickt werden, sollten nicht rückwirkend eingetrieben werden können. Auch die Bagatellgrenze von 70 Euro, ab der ausländische Geldsanktionen vollstreckt werden, sollte sich ausschließlich auf den Bußgeldbetrag und nicht etwaige Verfahrenkosten beschränken. Sonst könnten auch 30 Euro-Knöllchen mit 40 Euro Verfahrensgebühren auf einen vollstreckbaren Betrag ausgedehnt werden. (tbu)
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