ADAC: Neue Verkehrsbestimmungen im Ausland

Kraftfahrer, die nach Luxemburg und in die Niederlande fahren, sollten nach Angaben des ADAC unbedingt die seit Sommer gültigen neuen Verkehrsbestimmungen beachten.
Redaktion (allg.)
In den Niederlanden beträgt die Höchstgeschwindigkeit für Kleintransporter mit einem leichten Anhänger jetzt 90 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. Als leichte Anhänger gelten Wohnwagen, Faltwohnwagen, Pferdeanhänger und Anhänger für Umzüge. Für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen gilt maximal 80 km/h auf Schnellstraßen und Autobahnen. In Luxemburg dürfen Navigationsgeräte nur noch an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht werden, wenn sie das Sichtfeld des Fahrers nicht einschränken. Außerdem dürfen nur Freisprecheinrichtungen verwendet werden, bei denen der Fahrer beim Telefonieren beide Hände am Lenkrad halten kann. Außerhalb geschlossener Ortschaften (auf Autobahnen und Landstraßen) muss der Abstand zwischen zwei Fahrzeugen mindestens zwei Sekunden betragen. Im Großherzogtum gibt es zudem zwei neue Verkehrszeichen: Das Schild „Bereich mit eingeschränktem Verkehr", das es in Deutschland nicht gibt, bezeichnet Flächen, bei denen Fußgänger stets Vorrang haben und die gesamte Fahrbahnbreite nutzen können. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 20 km/h. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen gestattet. Im Gegensatz zum „Verkehrsberuhigten Bereich" dürfen Kinder aber nicht auf der Straße spielen. Beim Verkehrszeichen „Fußgänger- und Fahrradüberweg" haben Fußgänger und Radfahrer gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern stets Vorrang, sofern sie die nötige Vorsicht walten lassen. (swe)(sw)
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