Frankreich: DKV unterstützt beim Mindestlohnnachweis

Seit dem 23. Juli 2016 müssen Fahrer im Kabotageverkehr sowie im grenzüberschreitenden Verkehr von und nach Frankreich den Erhalt des französischen Mindestlohns nachweisen können. Bei der Abwicklung der nötigen Formalitäten bietet der DKV Euro Service seinen Kunden künftig Unterstützung.
Anna Barbara Brüggmann

Jeder ausländische nicht selbstständige Fernfahrer, dessen Transporte in Frankreich starten oder enden muss demnach einen Nachweis des Mindestlohns in Form eines Entsendungsformulars mit sich führen. Ausgenommen von dieser Regelung bleibt der Transitverkehr.
Darüber hinaus benötigen Unternehmen, die Fahrer nach Frankreich entsenden einen französischen Bevollmächtigten. Auch beim Bevollmächtigten in Frankreich sowie beim entsendenden Unternehmen müssen entweder in digitaler oder physischer Form Ausfertigungen des Entsendungsformulars hinterlegt werden. Des Weiteren muss der jeweilige Fahrer eine Kopie seines Arbeitsvertrags sowie einen Nachweis über Gehaltszahlungen mit sich führen.
Der DKV Euro Service hilft beim Ausfüllen der entsprechenden Formulare und stellt zudem einen Bevollmächtigten, der DKV-Kunden vor Ort vertritt.

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