UPDATE: Feuerlöscher ab 3,5 Tonnen in Frankreich Pflicht

In Frankreich müssen alle Lkw über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit mindestens einem Feuerlöscher ausgestattet sein. Wie nun bekannt wurde, gilt das jedoch nur für in Frankreich zugelassene Fahrzeuge. Ausgenommen sind ADR-Fahrzeuge.
Torsten Buchholz

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat eine entsprechende Meldung, dass von dieser Regelung auch im Ausland zugelassene Fahreuge betreffe, die in Frankreich unterwegs sind, in einem Schreiben an seine Mitglieder korrigiert.

Der Verband bezieht sich dabei auf einen Erlass über die Ausrüstung von Feuerlöschern in Fahrzeugen des Straßengüterverkehrs in Frankreich vom 2. Mai 1995 in der konsolidierten Fassung vom 26. Mai 2015. Darin würde es in den Artikeln 1 und 2 eindeutig heißen, dass von der Ausrüstpflicht mit Feuerlöschern nur die in Frankreich zugelassenen Fahrzeuge, ausgenommen ADR-Fahrzeuge, betroffen sind.

Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »