Frankreich: Arbeitgeber für korrekte Verbringung der Ruhezeiten verantwortlich

In Frankreich müssen in- und ausländische Lkw-Fahrer ihre regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten außerhalb des Fahrzeuges verbringen, ansonsten drohen den Arbeitgebern empfindliche Strafen.
Torsten Buchholz

Der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) hat darauf hingewiesen, dass das französische Verkehrsministerium auf seiner Website eine Übersicht zur Umsetzung des in Frankreich geltenden Verbots zum Verbringen der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten im Fahrzeug veröffentlicht, die auch in deutscher Sprache heruntergeladen werden kann unter:

developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/MEDDE_FAQ_conduc_routiers_DE.pdf

Hintergrund für die gesetzliche Reglung in Frankreich ist eine Auslegung bereits seit längerem bestehender Gesetze des Landes, die mit Wirkung vom 10. Juli 2014 in einem neuen Gesetz aufgenommen wurde. So ist in der französischen Gesetzgebung zwar explizit festgelegt, dass es Lkw-Fahrer erlaubt ist, ihre reduzierten wöchentlichen Ruhezeiten und die täglichen Ruhezeiten in einer mit einer geeigneten Schlafmöglichkeit ausgestatteten Fahrerkabine zu verbringen. Diese Erlaubnis bezieht sich allerdings nicht auf die Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit von mindestens 45 Stunden. Daraus folgert das französische Verkehrsministerium, dass diese Zeiten nur außerhalb des Fahrzeugs zu verbringen sind. Bei Verstößen hiergegen werden ausschließlich Arbeitgeber mit Geldstrafen bis zu 30.000 Euro oder Gefängnis bis zu einem Jahr bestraft. Für Fahrer fällt hingegen keine Strafe an

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