Investitionshilfe für Euro-5-Lkw ab September

Die Richtlinie zur Förderung der Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge tritt zum 1. September 2007 in Kraft. Förderanträge müssen vor Vertragsabschluss gestellt werden.
Redaktion (allg.)
Gefördert wird der Kauf oder das Leasen von Nutzfahrzeugen, die ausschließlich für den Güterverkehr bestimmt sind und ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens zwölf Tonnen haben. Die Fahrzeuge müssen bei ihrer erstmaligen verkehrsrechtlichen Zulassung die noch nicht verbindlichen Abgasnormen Euro 5 oder EEV (gemäß Straßenverkehrszulassungsordnung S 5 beziehungsweise EEV der Klasse 1) erfüllen. Sie müssen in Deutschland erstmalig zugelassen werden und mindestens zwei Jahre in Deutschland zugelassen bleiben. Unternehmen können zwischen einem zinsgünstigen Kredit oder einem einmaligen Direktzuschuss wählen. Die Basisförderung beträgt 2.550 Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmen in Fördergebieten werden Aufschläge gewährt, so dass die maximale Förderung im Einzelfall 4.250 Euro pro Fahrzeug betragen kann. Anträge auf Förderung mittels Direktzuschuss können ab dem 1. September 2007 direkt bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt werden. Unternehmen, die an einem Förderkredit interessiert sind, können sich ab sofort an ein Kreditinstitut wenden. Die Antragstellung muss in jedem Fall vor Abschluss eines Kauf- oder Leasingvertrages erfolgen. Parallel zum Start des Förderprogramms werden auch die Kfz-Steuersätze auf das europarechtlich zulässige Mindestniveau abgesenkt. Im Gegenzug wird die Lkw-Maut moderat um 1,1 auf 13,5 Cent pro Kilometer angehoben. Die Absenkung der Kfz-Steuer hat ein jährliches Volumen von 150 Millionen Euro; das Innovationsprogramm wird 2007/2008 ein Volumen von rund 100 Millionen Euro erreichen. Beide Maßnahmen gehören zur Mautharmonisierung, die vor der Einführung der Lkw-Maut auf 600 Millionen Euro pro Jahr veranschlagt wurde.(tpi)
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