Automatisiertes Fahren: Regierung legt Gesetzentwurf vor

Ein Gesetzentwurf konkretisiert die Bedingungen für den Einsatz der Technik. Primär soll der Fahrer verantwortlich bleiben. Eine Blackbox an Bord zeichnet auf.
Der Fahrer bleibt in der Pflicht: Ein Gesetzentwurf der Regierung will den Lenker nicht von der Aufsichtspflicht entbinden. Im Bild: Highway-Pilot im Mercedes Actros bei seiner Jungfernfahrt im Herbst 2015. (Foto: Daimler)
Der Fahrer bleibt in der Pflicht: Ein Gesetzentwurf der Regierung will den Lenker nicht von der Aufsichtspflicht entbinden. Im Bild: Highway-Pilot im Mercedes Actros bei seiner Jungfernfahrt im Herbst 2015. (Foto: Daimler)
Johannes Reichel
Noch kurz vor dem Jahreswechsel hat die Bundesregierung nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung eine Gesetzesvorlage zum sogenannten autonomen oder automatisierten Fahren auf den Weg gebracht. Nach Informationen der Zeitung sollen sich die zuständigen Ministerien Justiz und Verkehr zum großen Teil über strittige Fragen geeinigt haben, ein entsprechender Entwurf datiert laut SZ auf den 20. Dezember 2016. Es seien lediglich noch Details zu klären, zitiert die Zeitung aus Regierungskreisen. Das Verkehrsministerium teilte mit, der Entwurf befinde sich im Stadium der Ressortabstimmung. Erstmals werden in dem Gesetzespapier die Bedingungen für den Einsatz der automatisierten Systeme formuliert. Wichtigstes neues Detail laut SZ: Grundsätzlich bleibt die Verantwortung für das Fahrzeug trotz Unterstützung durch den Computer beim Fahrer. Automatisierte Systeme sollen demnach „jederzeit durch den Fahrzeugführer übersteuerbar oder deaktivierbar sein“, zitiert die SZ aus dem Papier. Als Bedingung erlegt die Regierung den Herstellern auch auf, dass die Systeme ihre eigenen Grenzen erkennen können und in der Lage sein müssen, „optisch, akustisch und haptisch“ anzuzeigen, wenn ein Eingriff des Fahrers nötig ist. Das gelte etwa beim widriger Witterung oder technischen Störungen.

Mit den Regelungen sollen Fahrzeugführer auch dazu gebracht werden, sich nicht alleine auf die Technik zu verlassen oder gar vom Fahrerplatz zu wechseln. Der Entwurf gesteht zwar zu, dass es Phasen gebe, in denen das System das Fahrzeug steuere. Beim „hoch- und vollautomatisiertem Fahren könne aber auf einen Fahrzeugführer nicht ganz verzichtet werden“. Damit würde die Regierung auch eine klare Linie ziehen und die Verantwortung bei Unfällen primär beim Fahrzeugführer belassen und nicht zunächst beim Hersteller sehen. Der ist erst dann in der Pflicht, wenn der Fahrer seine Verantwortung versehen hat, es aber dennoch zu einem Unfall kommt. Technisch sieht der Gesetzentwurf künftig die Ausrüstung mit einer „Blackbox“ vor, die während der Fahrt die Daten erfasst. Dies dient im Zweifelsfalle der Rekonstruktion des Unfallhergangs und soll zeigen, ob im entscheidenden Moment der Fahrer oder der Computer Regie führten. Die Daten sollen dann den zuständigen Behörden übermittelt werden. Liegt die Schuld beim Hersteller, soll die Haftungshöchstgrenze künftig von fünf auf bis zu Millionen Euro erhöht werden.

Derzeit berät auch eine Ethikkommission im Auftrag der Regierung, wie automatisierte Systeme klassifizieren sollen. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) gab dabei zwei Grundsätze vor: Sachschaden vor Personenschaden und keine Klassifizierung von Personen, etwa nach Alter oder Größe. Im nächsten Schritt will die Regierung jetzt die Meinung von Verbänden zu dem Entwurf anhören. Verbraucherschützer und auch die SPD wollen eine stärkere Verantwortung der Hersteller für technische Unzulänglichkeiten.

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