Bundesrat fordert: Anforderungen an Notbremsassistenten verschärfen

Bundesrat fordert Verschärfung der Anforderungen an Notbremsassistenten und Abstandswarner in schweren Nutzfahrzeugen. Fahrfremde Tätigkeiten am Steuer sollen stärker sanktioniert werden.
Die Assistenzsysteme sollen künftig schneller und unverlässiger reagieren. (Foto: MAN)
Die Assistenzsysteme sollen künftig schneller und unverlässiger reagieren. (Foto: MAN)
Christine Harttmann

Laut Bundesratsbeschluss soll die Bundesregierung die EU-Kommission auffordern, die europäischen Verordnungen zu Notbremsassistenten und Abstandswarnern den aktuellen technischen Möglichkeiten anzupassen und zu erweitern. Dem Gremium geht es darum, die Zahl der Auffahrunfälle von Lkw auf stehende Fahrzeuge weiter zu senken.

Seit November 2015 gilt europaweit die EU-Regelung, dass nahezu alle neu zugelassenen Omnibusse und Güterverkehrsfahrzeuge ab acht Tonnen zulässigem Gesamtgewicht mit einem Notbremsassistenzsystem ausgestattet sein müssen. Gegenwärtig müssen sie eine Kollision allerdings nur dann vermeiden, wenn sich das vorausfahrende Fahrzeug bewegt. Sobald es steht, ist ihre Funktion darauf beschränkt, die Kollisionsgeschwindigkeit zu verringern. Dabei könnten bereits jetzt viele Systeme rechtzeitig anhalten oder zumindest die Geschwindigkeit, mit der ein Lkw auf das stehende Fahrzeug auffährt, deutlich stärker reduzieren.

Die Länderkammer fordert jedoch nicht nur, die Europäische Verordnung an den Stand der Technik anzupassen. Auch ein Abschalten der Systeme soll de facto unmöglich gemacht werden. Die Erfahrungen der Kontrollorgane zeige, dass die Fahrer „den Notbremsassistenten dauerhaft abschalten, um beispielsweise durch Kollisionswarnungen“ nicht „vermeintlich gestört zu werden“, begründet der Bundesrat. Weil außerdem Lkw gerade im Kolonnenverkehr den Sicherheitsabstand häufig unterschreiten, soll das Assistenzsystem auf hier den Fahrer in Zukunft konsequent warnen, ehe es eingreift. Nach den Vorstellungen des Bundesrats müssen die Assistenzsysteme außerdem bei der Identifikation so genannter kollisionsrelevanter Fahrzeuge nachlegen und auch kleinere Fahrzeuge und Motorräder erkennen.

Und noch eine Aufgabe gibt der Bundesrat der Bundesregierung auf. Sie soll den Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung dahingehend ändern, dass fahrfremde und ablenkende Tätigkeiten wie Zeitungslesen am Steuer als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld belegt sind.

Ob sie den förmlichen Beschluss des Bundesrates aufgreifen möchte, muss nun die Bundesregierung entscheiden.

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