Transport Logistic: Modulon-App dokumentiert Fahrzeit

Eine neue Web-Applikation zur Berechnung der Arbeitszeit stellt der IT-Dienstleister Modulon Webservice auf der Transportmesse vom 5. bis 8. Mai in München vor. Das Tool erfasst die Arbeitszeit der Fahrer via Telematik-Anbindung automatisch.
Christine Harttmann

Alternativ können die Fahrer ihre Stunden jedoch auch per Smartphone im Portal eingeben. Für nicht-fahrende Mitarbeiter kann die Zeiterfassung über zentral aufgestellte Geräte erfolgen. Soweit es die Fahrer betrifft, sollte die manuelle Eingabe der Fahrzeiten eine Ausnahme bleiben, darauf weist der IT-Dienstleister ausdrücklich hin.

Das Tool beziehe die Daten über den digitalen Tachografen oder die vorhandene Telematiklösung. Schnittstellen zu Dynafleet, FleetBoard, TomTom Telematics, Transics und Spedion sind in die App integriert. Daten aus dem digitalen Tachografen können über die Software Za-Arc und Tachoplus ebenfalls verarbeitet werden.

Die Personalabteilung kann sich über das Webportal jederzeit einen Überblick über die erbrachten Arbeitsstunden sämtlicher Mitarbeiter verschaffen. Die erfassten Zeiten lassen sich als individuelle Berichte darstellen und können für die Weiterverarbeitung an eine Lohnsoftware übertragen werden.

Den Unternehme soll das dabei helfen, den Dokumentationspflichten nachzukommen, die mit der Einführung des Mindestlohns deutlich verschärft wurden. Spätesten sieben Tage, nachdem die Leistung erbracht wurde, müssen Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit jedes einzelnen Mitarbeiters aufgezeichnet sein.

Mit dem Modul „Spesen“ kann die Buchhaltung die im Transportgewerbe üblichen Spesen für jeden einzelnen Mitarbeiter be- und verrechnen. Je Fahrt und Tag oder Schicht ermittelt das Modul dafür entweder aus dem digitalen Tachografen oder über einen Bordcomputer automatisch die Arbeitszeiten – mit Abfahrts- und Ankunftsort. Auch die Daten des jeweils relevanten Landes berücksichtigt die Software dabei und berechnet die Spesen entsprechend der geltenden steuerlichen Vorschriften. Die Buchhaltung kann die Beträge aber auch individuell ermitteln und dabei steuerfreie, pauschal versteuerte oder steuerpflichtige Zahlungen ausweisen. Zum Jahresende erhält der Fahrer – falls gewollt – eine Übersicht über alle ihm ausgezahlten Spesen.

Halle B2, Stand 525

Quellenhinweis Bilder (tlw.): Pixelio
Symboldbild Transportjobs

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