Rechtsprechung: Teurer Schlaf

Das Landgericht Stendal hat entschieden, dass ein am Steuer eines Lkw eingeschlafener Fahrer den entstandenen Schaden von 40.000 Euro übernehmen muss.
Redaktion (allg.)
Da der Fahrer als freier Unternehmer fuhr, konnte die Haftung aus arbeitsrechtlichen Gründen nicht eingeschränkt werden, urteilte das Gericht. Der Trucker hat der Polizei gestanden, dass er eingeschlafen war. Nach Ansicht der Richter habe er damit die im Straßenverkehr gebotene Sorgfaltspflicht verletzt, was als grob fahrlässig zu bezeichnen sei.(tpi)
Symboldbild Transportjobs

Mehr als 750 aktuelle Jobangebote aus der Transportbranche, vom Lkw-Fahrer über Fuhrparkmanager bis zu Disposition, Teamleitung und vieles mehr mit individueller Suchfunktion und Kartenansicht bieten wir Ihnen ab sofort in unserem Job-Bereich: Ihr nächster Schritt auf der Karriereleiter?

Alle Transport-Jobs anzeigen »