BAG: Zwangspause für Tiertransporter

Bei der Überprüfung eines niederländischen Tiertransports mit 196 Kälbern stellten Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Verstöße gegen die Fahrpersonalvorschriften und das Tierschutzgesetzt fest.
Redaktion (allg.)
Die beiden Fahrer hatten ihre Lenkzeit erheblich überschritten, so dass die Weiterfahrt für eine ausreichende Ruhezeit untersagt werden musste. Weil die Kälber, die von der Slowakei nach Spanien transportiert werden sollten, bereits einen Tag zuvor in den Lkw geladen worden waren, musste jedoch eine 24-stündige Pause angeordnet werden. Die gesetzlichen Regelungen zum Schutz der Tiere sehen vor, dass diese Unterbrechung stattzufinden hat, wenn ein Transport für mehr als zweimal neun Stunden inklusive Pause durchgeführt worden ist. Die Tiere müssen sich in dieser Zeit außerhalb des Transportfahrzeuges aufhalten. Das durch die Mitarbeiter des BAG informierte Veterinäramt Freiberg organisierte den Zwischenstopp. Die 196 Kälber wurden auf einen nahgelegenen Hof in Hilbersdorf transportiert, wo sie versorgt und untergebracht werden konnten. Die beiden Fahrer mussten eine Sicherheitsleistung hinterlegen.(tpi)
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