Maut: Automobillogistiker wollen Toll Collect haftbar machen

Die deutschen Pkw-Spediteuren wollen das Unternehmen Toll Collect für die auf Grund der immensen technischen Schwierigkeiten beim Einbau der On Board Units (OBU) entstandenen wirtschaftlichen Schäden haftbar machen.
Redaktion (allg.)
Dies kündigt der Verein Automobillogistik im BSL (AML) in einem Schreiben an den Geschäftsführer des Unternehmens, Dr. Michael Rummel, an. Wie ihre Kollegen in der gesamten Speditionsbranche sind auch die Fahrzeuglogistiker von der mangelhaften technischen Vorbereitung des automatischen Mauterfassungssystems betroffen. Bei einzelnen Mitgliedern des Vereins, die für über 100 Fahrzeuge die erforderlichen Geräte immerhin erhalten haben, funktioniert keines der eingebauten OBU fehlerlos. Die Ursachen sind altbekannt: Anzeigen mautfreier Strecken auf der Autobahn, Annahme falscher Autobahnauffahrten, Selbstzerstörung der Software. Die Liste ließe sich endlos fortsetzen. Einige Firmen mussten die Werkstätten bis zu viermal oder öfter aufsuchen, ohne eine Garantie zu haben, dass die Geräte dann auch funktionieren. Auf Grund des wiederholten Ausfalls der Fahrzeuge entstehen natürlich Kosten für entgangenen Gewinn und ungewollte Standzeiten. „Die dadurch verursachten indirekten Mautkosten werden mit Recht von keinem der Fahrzeughersteller akzeptiert. Eine betriebsinterne Kompensation dieser zusätzlichen Kostenarten ist in der momentanen Marktlage für unsere Unternehmen darüber hinaus nicht darstellbar“, begründet Konrad Lehner, Vorsitzender des AML, das Vorhaben seiner Vereinsmitglieder. Dabei seien die Pkw–Spediteure, ebenso wie die meisten anderen Speditionskollegen, im Rahmen einer effizienten und kundenorientierten Abwicklung der Fahrzeuglogistik auf die automatische Mauterfassung via OBU angewiesen. Insofern stelle sich die Frage nach alternativen Einbuchungsarten erst gar nicht. Das Mautgesetz und die Mautverordnung verpflichteten Speditionen und Transportunternehmen dazu, den Ersteinbau der OBU selbst zu tragen. Damit sei jedoch nicht impliziert, dass dies auch für die wiederholten Werkstattbesuche auf Grund der fehlerhaften Technik gelte, heißt es weiter in dem Schreiben.(tpi)
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