Kein Lkw-Fahrverbot an Maria Himmelfahrt, Hl. Drei Könige oder Buß- und Bettag

In der Regel besteht kein Fahrverbot für Lkw an den Feiertagen Maria Himmelfahrt, Hl. Drei Könige oder Buß- und Bettag.

Symbolbild parkende Lastkraftwagen | Bild: marcinjozwiak / pixabay
Symbolbild parkende Lastkraftwagen | Bild: marcinjozwiak / pixabay
Redaktion (allg.)

Dennoch gibt es Feiertage, die nur in einezlenen Bundesländern Gültigkeit besitzen und die in diesen Bundesländern zu einem Lkw-Fahrverbot führen, darunter fallen in der Regel Fronleichnam (BW, BY, HE, NRW, RP, SAR), Reformationstag (BB, BR, HH, MV, NI, SN, SA, SH, TH, tlw. BER) und Allerheiligen (BW, BY, NRW, RP, SAR).

Unser Tipp für Sie: Sie finden in der Lkw FahrerApp immer die aktuellen Lkw Fahrverbote Deutschland bzw. Fahrverbote für alle europäischen Länder.

Das Thema Lkw-Fahrverbot in Deutschland ist ein durchaus komplexes.

Am signifikantesten ist das Sonntags und Feiertagsfahrverbot, das in § 30 StVO (Straßenverkehrsordnung) geregelt ist. Demnach dürfen an Sonntagen und Feiertagen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen auf deutschen Straßen nicht fahren.

Zudem besteht das Ferienreisefahrverbot in Deutschland, welches in der Ferienreiseverordnung geregelt ist. Es besagt, das Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Lkw mit Anhänger zur geschäftsmäßigen oder entgeltlichen Beförderung von Gütern einschließlich damit verbundener Leerfahrten vom 01. Juli bis zum 31. August an Samstagen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr auf einigen Autobahnen und Bundesstraßen nicht fahren.

Ausführliche Informationen dazu finden Sie auch bem BALM.

Wir wünschen Allzeit gute Fahrt!

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