Freiheitsstrafe: Großspediteur beschäftigte ausländische Fahrer ohne Genehmigungen

Wegen Einschleusung von Ausländern nach Deutschland hat das Landgericht München II den Spediteur Karl Kralowetz aus Österreich zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.
Redaktion (allg.)
Kralowetz hat Lkw-Fahrer ohne Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis auf in Luxembourg zugelassenen Lkw fahren lassen. Die eingesetzten Lkw-Fahrer stammten aus mittel- und osteuropäischen Ländern. Kralowetz hatte während des Verfahrens ein umfangreiches Geständnis abgelegt.(tpi)
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