27.01.2010
Sperrung der B 8 nur teilweise zulässig
Der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat über die vom Landratsamt Regensburg im Frühjahr 2007 angeordnete Sperrung der B 8 bei Regensburg für den Mautausweichverkehr entschieden.
Der BayVGH hat in zwei Urteilen die Sperrung zwischen Nittendorf und Regensburg für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 12 Tonnen und mehr als rechtmäßig bestätigt und die Klagen einiger betroffener Spediteure hiergegen abgewiesen.
Für die Strecke zwischen Rosenhof und Schönach bleibt es dagegen im Ergebnis bei dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Regensburg (VG) vom 25. Februar 2008, das auf die Klagen von 14 betroffenen Transportunternehmen hin die Sperrung für den Mautausweichverkehr auf diesem Streckenabschnitt als rechtswidrig aufgehoben hat. Die Berufung des Freistaates Bayern wurde insoweit zurückgewiesen.
Der BayVGH hat in beiden Entscheidungen die Revision nicht zugelassen. Die Beteiligten können wegen der Nichtzulassung der Revision Beschwerde zum BVerwG erheben. (swe)
Quelle: juris
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