07.01.2010
BVT informiert über neues EU-Formblatt
Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat auf ein Ende Dezember 2009 überarbeitetes Formblatt der EU-Kommission aufmerksam gemacht, welches die Einhaltung und Kontrolle der EU-Sozialvorschriften grenzüberschreitend gewährleisten soll.
Das Formblatt diene dem Nachweis von Zeiten, für die der Fahrer keine Daten auf der Fahrerkarte nachweisen kann beziehungsweise keine Schaublätter zur Verfügung stehen, um die Tätigkeiten der vorangegangenen 28 Tage zu belegen. „Es ist nun möglich neben Krankheit oder Urlaub auch andere Tätigkeiten wie zum Beispiel Lagerarbeiten oder Bereitschaftsdienst anzugeben. Dies war bis jetzt nicht vorgesehen”, erläutert die Vorsitzende des Verbandes, die Transportunternehmerin Dagmar Wäscher.
Der Verband weist darauf hin, dass die Fahrer ein Formblatt zwingend bei grenzüberschreitenden Transporten mitführen müssen. Es ist maschinengeschrieben vom Unternehmen auszufüllen und vom Verantwortlichen wie vom Fahrer zu unterschreiben. (swe)
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