18.11.2009
Hessen: Unrechtmäßige Fahrverbote
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof sieht keine gesetzlichen Voraussetzung für Durchfahrverbote auf der B3 und B252 für Lkw über zwölf Tonnen.
Es handelt sich dabei um die Anordnung eines Durchfahrverbotes für die Bundesstraße B3 zwischen den Anschlussstellen Borken-Kerstenhausen (A 49) und Cölbe (Anschlussstelle B62) die Bundesstraße B252 zwischen Diemelstadt und Lahntal-Göttingen (Anschlussstelle B62.
Rechtlich nicht zu beanstanden sind laut dem VGH hingegen die übrigen Durchfahrverbote in Hessen. Diese betreffen die Bundesstraße B7 zwischen den Anschlussstellen Kassel-Ost (A7) und Wehretal-Oetmannshausen, die Bundesstraße B7 zwischen Hünfeld und der Kreuzung mit der Bundesstraße B80 bei Witzenhausen sowie die Bundesstraße B400 zwischen den Anschlussstellen Wommen (A4) und Wichmannshausen (Anschlussstelle B27).
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL), der mit seinem hessischen Landesverband die Musterklagen inhaltlich und finanziell unterstützt hatte, den Tenor des Urteils. BGL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Karlheinz Schmidt: „Wo keine Autobahn ist, kann auch kein Mautausweichverkehr sein.“
Nach Mitteilung des Hessischen Wirtschaft- und Verkehrsministers Dieter Posch (FDP) werde sich im Jahr 2009 jedoch vorerst nichts an den bestehenden Verkehrsverboten ändern. (tbu)
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