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Fahrzeug und Technik
Port of Hamburg

08.03.2010

Neuer Abrollcontainer für Gefahrguttransporte

Die Hermann Ellermann Containersysteme GmbH hat einen neuen Gefahrgut Abrollcontainer für überwachungsbedürftige Schüttgüter vorgestellt.


Dekra getestet und mit BAM-Zulassung könne der Abrollcontainer Herstellerangaben zufolge zum Beispiel für die Entsorgungslogistik von ölverschmutzten Betriebsmitteln (ÖVB`s) der Stoffklasse UN 3175 eingesetzt werden. Bei dieser Stoffklasse handele es sich um feste Stoffe oder Gemische aus festen Stoffen, wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle, die zündbare flüssige Stoffe mit einem Flammpunkt von höchstens 60 Grad Celsius enthalten.

Der so genannte BK2-Abrollcontainer des in Groß Ippener bei Bremen ansässigen Unternehmens ist flüssigkeitsdicht und für ein Transportvolumen bis 38 Kubikmeter lieferbar. Die Deckelöffnung und -schließung funktioniert mit einer Drei-Punkt-Zwangsverriegelung über eine zentrale Hydraulik. Durch Handbetrieb der Zweiwegehydraulik werde keine externe Energiequelle benötigt. Die Entleerungsöffnung hinten am Container ist wahlweise als Pendelklappe oder einflügelige Tür verfügbar. Zum finalen Verschluss der Öffnung wird hier eine komfortable Spannratsche eingesetzt. Nach dem Lösen von vier Verschlussschrauben für die Öffnung des Heckauslasses begibt sich der Bediener aus der Gefahrenzone, steht seitlich am Container und gibt durch entspannen der Ratsche den letzten Riegel zum Öffnen des Heckauslasses frei.

Die neuen Abrollcontainer, wie auch die adäquaten Absetzmulden entsprechen dem BK2-Standard und werden nach den strengen Qualitätsverordnungen der Bundesanstalt für Materialforschung (BAM) hergestellt und entsprechen der ADR 2009. Im Geltungsbereich des ADR/RID (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße / Regelung zur internationalen Beförderung gefährlicher Güter im Schienenverkehr) werden ab sofort nur noch baumustergeprüfte Container zugelassen. Die Möglichkeit bereits im Verkehr befindliche „Altcontainer“ in einem vereinfachten Verfahren durch die Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) zu BK-Containern umschreiben zu lassen ist zum Jahreswechsel auf 2010 ausgelaufen und nicht mehr gestattet.

„Der wesentliche Unterschied von BK-1 und BK-2 Containern ist deren Abdeckung, die bei BK-1 durch eine Plane, die wir auch im Programm haben und bei BK-2 durch einen festen Deckel erfolgt. Beim zwangsbelüfteten BK-2 Container ist der Anwender auch in Zukunft auf der sicheren Seite, “ erklärt Firmengründer Hermann Ellermann, der das Unternehmen heute gemeinsam mit seinem Sohn Thomas führt. (swe)

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