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Recht
Port of Hamburg

14.04.2010

Aktuelles Urteil: Auf die Autobahn schnell auffahren

Ordnet sich ein Kraftfahrer mit zu niedrigem Tempo nach dem Verlassen des Beschleunigungsstreifens auf der rechten Autobahn-Fahrspur ein und verursacht deshalb ein anderer Verkehrsteilnehmer einen Auffahrunfall, haftet der zu langsam Fahrende. Das hat nun das Landgericht München entschieden.


In dem verhandelten Fall hat der klägerische Fahrer ein Ausweichmanöver vorgenommen und einen Unfall verursacht. Dieser wäre zwar vermeidbar gewesen, wenn der Kläger mit einer mittelstarken bis starken Bremsung auf das auf die Autobahn einfahrende Fahrzeug rechtzeitig reagiert hätte. Doch diese falsche Reaktion kann dem Fahrer des klägerischen Fahrzeugs nicht zur Last gelegt werden, da der Beklagte selbst zu langsam auf die Autobahn aufgefahren war (Landgericht München, Az.: 19 S 5841/08). (swe)

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