AKTUELLES
 
  TERMINE
  BILDERGALERIEN Neu
  MARKTÜBERSICHTEN
  LINKS
  DOWNLOADS
  MEDIADATEN
  ABOBESTELLUNG
  KONTAKT
  PRODUKTE
  SITEMAP
  IMPRESSUM / AGB



 
Recht
Port of Hamburg

10.03.2010

Aktuelles Urteil: Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verjähren binnen drei Monaten. Wer nach einem Verkehrsdelikt erst ein Quartal später einen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde bekommt, muss also nicht zahlen.


Wer beispielsweise wegen einer Geschwindigkeitsübertretung von einer Radarfalle geblitzt wird, aber erst nach einem Quartal von der zuständigen Behörde einen Bußgeldbescheid bekommt, muss nicht zahlen.

Dies hat das Oberlandesgericht Hamm in einem verhandelten Fall bestätigt, indem die Bußgeldstelle über drei Monate brauchte, um den Fahrer eines Firmenwagens zu identifizieren. Laut dem Internetportal „straffrei-mobil.de“ konnte der Fahrer nicht mehr belangt werden, weil die Verjährung beispielsweise durch Anhörung des Betroffenen nicht gehemmt wurde. Doch Vorsicht: Die kurze Verjährungsfrist von drei Monaten gilt nur für Ordnungswidrigkeiten, nicht aber für im Straßenverkehr begangene Straftaten (OLG Hamm, Az. 3 Ss Owi 860/09). (swe)

Foto: Pixelio.de/Sternschnuppe1

« zurück

Mehr zu Aktuelles Urteil:

    Aktuelles Urteil: Halbierter Schaden - Ist die Schuldfrage bei einer Kollision z...
    Aktuelles Urteil: Erstattung von Kinderbetreuungskosten - Der Arbeitgeber muss i...
    Aktuelles Urteil: Polizeieinsatz bei Autopanne zahlt Halter - Für die Kosten ein...

Mehr zu Straßenverkehr:

    Statistik: Zahl der Verkehrsopfer 2009 rückläufig - Wie das Statistische Bundesa...
    Statistik: Mehr Verkehrstote im November 2009 - Im November 2009 sind nach vorlä...
    Ziel: 40 Prozent weniger Verkehrstote in Deutschland - Die Bundesregierung möcht...

 

 
Transport
Aktuelle Ausgabe
Nr. 14
23.7.2010



Titelblatt
Abo-Bestellung
Mediadaten
Anzeigen



PRODUKT DES MONATS
Prüfungsvorbereitung für Güterkraftverkehrs- unternehmer
Erfolgreich durch die Fachkundeprüfung



Fuhrpark-Experte : Fuhrpark Experte enthält das Programm Fahrzeug - Kostenverwaltung mit Zus... weiter»

Updatevertrag Europa : Nutzen Sie die Vorteile eines Updatevertrages für map & guide professio... weiter»

Kosten-Kontrollkarte : In einfachster Form lassen sich alle Kosten pro Fahrzeug erfassen und auswe... weiter»

         


Weitere Produkte der HUSS-Unternehmensgruppe:


LOGISTIK-HEUTE    LOGISTRA    Recycling Technology   Taxi-Heute
Gastronomie    Elektrohändler    Wasserwirtschaft-Wassertechnik    Elektro Praktiker   
Hotel Restaurant Gemeinschaftsverpflegung    Moderne Gebäudetechnik    Hebezeuge und Fördermittel    Feuerwehr   
Recycling Technology    rfe/eh Elektrohändler    Ratgeber für Vermieter    Arbeit und Arbeitsrecht