12.11.2009
Schweiz: Mauterhöhung ist rechtswidrig
Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht hat die Anfang 2008 in Kraft getretene Erhöhung der mautähnlichen „Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgaben" als rechtswidrig eingestuft. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) begrüßt diese Entscheidung.
Die höchsten Richter der Schweiz begründeten ihre Entscheidung damit, dass der Kostendeckungsgrad des Schwerverkehrs 2008 über 100 Prozent gelegen habe, was gegen das Schweizer Bundesrecht verstößt. Sollte das Urteil Bestand haben, ergäben sich möglicherweise auch für deutsche Speditionsunternehmen Rückzahlungsansprüche gegen den Schweizer Staat.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) fühlt sich durch den Rechtsspruch bestärkt, seinerseits gegen die Anfang 2009 in Kraft getretene Mauterhöhung in Deutschland Klage einzureichen. (swe)
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