BVT kontra Lenk- und Ruhezeitenregelung für Transporter

Der Bundesverband der Transportunternehmen (BVT) hat sich gegen Vorschläge der Europäischen Volkspartei, Sozialdemokraten und Grünen gewandt, die Einhaltungs- und Aufzeichnungspflichten der Lenk- und Ruhzeiten auf Fahrzeuge unter 3,5 Tonnen auszuweiten.
Redaktion (allg.)
Vielmehr müsse über sinnvolle Regelungen nachgedacht werden, die nicht für den Fernverkehr und die regionale Zustellung gleich sein müssen. „Denn was für den einen aus Sicherheitsaspekten gut und richtig ist, führt bei dem anderen zu einem überflüssigen bürokratischen Aufwand“, so die Vorsitzende des Verbandes, Dagmar Wäscher. Unternehmen und Fahrer in der täglichen regionalen Feinverteilung stellten die Waren überwiegend im Stop-and-Go-Verkehr zu. Daher seien sie mehr mit der Zustellungsprozedur beschäftigt als mit dem Lenken eines Fahrzeugs. Dem gemeinsamen Ziel von Politik und Verband, „mehr Sicherheit“ auf den Straßen herzustellen, könne mit einer Erweiterung der Aufzeichnungspflichten also nicht Rechnung getragen werden. Ein „Dorn im Auge“ ist dem Verband auch die nationale „bürokratische Sonderregelung“ für Fahrzeuge zwischen 2,8 und 3,5 Tonnen. Nach dieser Vorschrift müssen bei Fahrzeugen ohne Kontrollgerät die Zeiten durch Tageskontrollblätter, bei Fahrzeugen mit altem Kontrollgerät auf Schaublättern und bei Fahrzeugen mit neuem Kontrollgerät auf der Fahrerkarte festgehalten werden. „Wenn ein Fahrer auf verschiedenen solcher Fahrzeugen eingesetzt wird, führt dies zu einem enormen Aufwand“, beklagt Wäscher. So müsse der Fahrer für die letzten 28 Tage die Fahrerkarte, Schaublätter, Tageskontrollblätter und - etwa bei einem defekten Gerät - eventuelle Ausdrucke des digitalen Tachographen mitführen. Außerdem sei eine Bescheinigung über berücksichtungsfreie Tage erforderlich. Dieser Aufwand stehe in keinem Verhältnis zum Sicherheitsgewinn. „Nach unserem Kenntnisstand gibt es in ganz Europa auch nur in Deutschland diese Sonderregelung“, so Wäscher. Im Interesse der rund 15.000 Zustellunternehmen mit drei bis 20 Beschäftigten solle sie deshalb ersatzlos gestrichen werden und darüber hinaus Ausnahmen von der Aufzeichnungspflicht für Fahrzeuge über 3,5 bis 7,5 Tonnen in der regionalen Feinverteilung möglich gemacht werden. (swe)(sw)
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