Aktuelles Urteil: Falsche Verkehrsschilder

Wurde in Folge einer behördlichen Schildbürgerei die Vorfahrt an einer Straßenkreuzung so ausgeschildert, dass dabei zwei Fahrzeuge geradewegs zusammenstoßen, muss die Gemeinde für den gesamten Schaden aufkommen.
Torsten Buchholz
Wie die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline betont, verstößt es gegen Recht und Anstand, den sich streng an die Verkehrreglung haltenden Unfallopfern mit Berufung auf die allgemeine Betriebsgefahr jeweils die Hälfte der Kosten zuzuweisen. Den in die Irre geführten Unfallopfern ist keinerlei Verkehrsverstoß anzulasten, entschied jetzt das Landgericht Osnabrück (Az. 5 O 1785/06). Damit sind sie auch von jeder Mitschuld frei. Das groteske Malheur geschah am Teutoburger Wald, wo eine frühere Bundesstraße in eine Gemeindestraße der Ortschaft Dissen umgestaltet wurde. Während hier noch die Hauptstraßenschilder standen, waren die dazu gehörenden Vorfahrtsschilder in den Seitenstraßen bereits entfernt worden. Und ein von rechts aus der Seitenstraße kommender Kraftfahrer stieß mit einer Autofahrerin auf der ehemaligen Bundesstraße zusammen - beide im berechtigten Glauben, die Vorfahrt zu haben. Am Pkw der Frau entstand dabei ein Schaden von rund 2.500 Euro. Wegen der allgemeinen Betriebsgefahr sollte nach einem richterlichen Vorentscheid zunächst jeder der beiden zu gleichen Teilen dafür einstehen. Doch dagegen klagte die Frau - und bekam in einem zweiten Verfahren Recht. „Die Gemeinde habe ihre Verkehrsregelungspflicht grob verletzt, indem die Unfallstelle objektiv unrichtig beschildert war", erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold von der Deutschen Anwaltshotline. Ein aufgrund einer Amtspflichtverletzung entstandener Schaden ist aber von der öffentlichen Hand zu tragen.
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