Aktuelles Urteil: Geparktes Fahrzeug ist entscheidende Unfallursache

Ein nicht anwesender Autofahrer haftet für einen Teil der Unfallkosten. So entschied das Amtsgericht Frankfurt in einem Fall, bei dem ein verkehrswidrig geparkter Pkw eine Ausfahrt verengte.
Redaktion (allg.)
Als ein Autofahrer beim Hinausfahren versuchte, an dem trotz Verbots in der schmalen Grundstücksausfahrt geparkten Wagen vorbeizukommen, prallte er gegen die Mauer. Der Richter befand: Weil es die Ausfahrt verengte, ist das parkende Auto die entscheidende Unfallursache gewesen. Und deshalb hat auch sein Fahrer, der es verbotener Weise dort abstellte und einfach wegging, Schuld an dem Malheur. Obwohl sein zwar an falscher Stelle, aber immerhin stehender Wagen bei dem Crash mit dem gegen die Wand fahrenden Auto überhaupt nicht in Berührung kam. "Der Mann, der dabei hinter dem Steuer des nicht heil aus der Ausfahrt herausgekommenen Fahrzeugs saß, muss allerdings für drei Viertel der Unfallkosten aufkommen - und damit doch für den Großteil", berichtet Rechtsanwalt Jörg-Matthias Bauer von der telefonischen Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Seinen gescheiterten Versuch, das deutlich erkennbare Hindernis zu umfahren, wertete das Gericht als "erhebliches" Mitverschulden. (Az. 32 C 518/06)(tpi)
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