Aktuelles Urteil: Gaspedal statt Bremse

Wer die Vorfahrt nicht beachtet, verstößt gegen eine entscheidende Regel der Straßenverkehrsordnung. Kommt es dabei zu einem Unfall, muss er sich die Kosten dafür trotzdem nicht immer selbst anrechnen lassen.
Torsten Buchholz
Ausschlaggebend ist, ob die Nichtbeachtung der Vorfahrt wirklich die eigentliche Ursache des Schadens war, erklärt die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline. Darum hat das Landgericht Oldenburg (Az. 5 S 562/05) eine Autofahrerin, die in einen solchen Zusammenstoß verwickelt war, zur Zahlung des Wiederbeschaffungswertes des dabei zerstörten Fahrrades verurteilt, obwohl die am Unfall beteiligte Radfahrerin bei der Kollision aus nicht vorfahrtsberechtigter Richtung kam. Zu dem Crash kam es nämlich nur deshalb, weil die Frau hinter dem Steuer des Pkw nach eigener Aussage - so unglaublich das klingt - tatsächlich statt auf die Bremse ihres Wagens versehentlich aufs Gaspedal trat. „Ob die Radfahrerin dabei von rechts oder links oder sonst woher gekommen war, spielte für die Folgen der ausbleibenden Bremsung ab diesem Augenblick keine entscheidende Rolle mehr", erklärt Rechtsanwalt Kai Steinle von der Anwaltshotline. Nach Ansicht der Oldenburger Richter handelt es sich deshalb bei dem buchstäblichen Fehltritt der Autofahrerin um einen so schweren Verstoß gegen die Straßenverkehrsverordnung, dass die Missachtung der Vorfahrt durch die Radfahrerin dahinter weit zurücktritt und in diesem Fall gerichtlich nicht zu ahnden ist.
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