Aktuelles Urteil: Verstoß war zu lange her

In einem kürzlich veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg hat das Gericht ein Fahrverbot nicht verhängt, weil der Regelverstoß mehr als zwei Jahre vergangen war.
Redaktion (allg.)
Der betroffene Fahrer war im August 2002 über eine Ampel gefahren, die länger als eine Sekunde rot gezeigt hatte. Das Amtsgericht verhängte daraufhin sechs Monate später eine erhöhte Geldstrafe von 250 Euro und verzichtete auf ein Fahrverbot. Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft hob das Bayerische Oberste Landesgericht diese Entscheidung auf und wies das Amtgericht im Oktober 2003 an, erneut über den Fall zu entscheiden. Im April 2005 verurteilte das Amtsgericht den Betroffenen zu 125 Euro Geldbuße, jedoch wiederum ohne Verhängung eines Fahrverbotes. Zu Recht, wie das OLG Bamberg jetzt auf die erneute Beschwerde der Staatsanwaltschaft feststellte: Zwischen dem Verkehrsverstoß und dem Wirksamwerden der Sanktion liege mittlerweile ein so großer Zeitraum, dass ein Fahrverbot jetzt keinen Sinn mehr mache. Davon sei immer auszugehen, wenn die zu ahnende Tat bereits mehr als zwei Jahre zurückliegt und der Beklagte die lange Verfahrensdauer nicht zu vertreten habe.(tpi)
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