Elefantenrennen: 10 km/h Differenz reichen zum Überholen nicht aus

Das Oberlandesgericht Hamm hat ein Bußgeld gegen einen Lkw-Fahrer wegen Überholens trotz nicht ausreichender Geschwindigkeitsdifferenz bestätigt. Als Begründung nannte das Gericht, dass 10 km/h Differenz bei höheren Geschwindigkeiten nicht ausreichen.
Redaktion (allg.)
Der Betroffene hatte mit seinem Sattelzug auf der A1 während eines Überholmanövers zwei andere Lkw überholt. Der gesamte Vorgang erstreckte sich über rund 1,2 Kilometer, was die Autobahnpolizei bemerkte und ein Bußgeld von 40 Euro erließ. Dieses Bußgeld hat das OLG Hamm in einem Urteil vom 25. November 2005 bestätigt, auch wenn sich die tatsächlichen Geschwindigkeiten der einzelnen Fahrzeuge nicht mehr ermitteln lässt. Das Gericht führte aus, dass ein Geschwindigkeitsüberschuss von 10 km/h nur bei geringen Geschwindigkeiten von etwa 40 km/h zum Überholen ausreiche. Bei höheren Geschwindigkeiten müsse die Differenz erheblich größer sein. Außerdem komme es nicht allein auf die Geschwindigkeitsdifferenz an, sondern auch, ob sich der Überholvorgang zu sehr in die Länge ziehe und den übrigen Verkehr über Gebühr behindere.(tpi)
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