Ferienverkehr: Weniger Autobahnen an Samstagen für Lkw gesperrt

Zum 1. Juli wird auf einigen Autobahnabschnitten das Samstagsfahrverbot für schwere Lkw aufgehoben. Das sieht eine Änderung der Ferienreiseverordnung vor, welcher der Bundesrat am 19. Mai zugestimmt hat.
Redaktion (allg.)
Die Ferienreiseverordnung gilt jedes Jahr in den Monaten Juli und August an allen Samstagen von 7.00 bis 20.00 Uhr auf besonders belasteten Autobahnabschnitten. Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hatte im Januar das Bundesverkehrsministerium ersucht, die Ferienreiseverordnung zu überprüfen, um dem Straßengüterverkehr zumutbare Alternativrouten zur Verfügung zu stellen. Mit der jetzt verabschiedeten Verordnung hat das Bundesverkehrsministerium reagiert. Das Fahrverbot wurde für folgende Strecken aufgehoben: - Auf der A 2 zwischen dem Autobahnkreuz Bad Oeynhausen und dem Autobahnkreuz Hannover-Ost - Auf der A 3 zwischen dem Autobahnkreuz Köln-Ost und dem Autobahndreieck Heumar - Auf der A 4 zwischen dem Kirchheimer Dreieck und der Anschlussstelle Herleshausen - Auf der A 5 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und dem Darmstädter Kreuz - Auf der A 7 zwischen dem Hattenbacher Dreieck und der Anschlussstelle Kassel-Nord. Außerdem lässt der erreichte Ausbauzustand der A 20 zu, dass das Lkw-Fahrverbot auf parallel dazu verlaufenden Bundesstraßen aufgehoben werden kann. Dies betrifft die B 105/E 22 und die B 96/E 251 bis Neddemin (Kr. Mecklenburg-Strelitz).(tpi)
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