BGL: Ausweichstreckenkarte 2005

An allen Samstagen vom 2. Juli bis zum 27. August 2005 zwischen 7:00 und 20:00 Uhr gilt für bestimmte Autobahnabschnitte und Bundesstraßen das Ferienreiseverbot für Lkw. Der BGL hat jetzt seine bewährte Ausweichstreckenkarte neu aufgelegt.
Redaktion (allg.)
Betroffen sind Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) und Anhänger hinter Lkw. Die in der Karte des Bundesverbandes Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) vorgeschlagenen Alternativstrecken sind mit den regionalen Straßenbauverwaltungen abgestimmt. Die Ausweichstrecken führen meist über Bundesstraßen und wurden auf deren Eignung für Lastzüge bis 40 Tonnen zGG überprüft. Größere vorhersehbare Baumaßnahmen, Sperrungen für Transporte von gefährlichen Gütern oder wassergefährdenden Stoffen sowie Nachtfahrverbote auf den Ausweichstrecken sind in der Karte gekennzeichnet. Sie enthält neben den Bestimmungen der Ferienreiseverordnung auch Lkw-Fahrverbote der Nachbarländer im gleichen Zeitraum. Ebenfalls enthalten sind der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) erstellte „Verkehrskalender Sommer 2005“ mit den in der Ferienzeit staugefährdeten Autobahnabschnitten sowie eine Übersicht von „Tagen mit Verkehrsbeeinträchtigungen an bestimmten Grenzübergängen“. Die BGL-Ausweichstreckenkarte 2005 kann ab Ende Mai zum Preis von 4,70 Euro (inkl. Steuer und Versand) beim BDF-Infoservice in Frankfurt am Main bestellt werden.
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