DSLV: Luftsicherheitsgesetz muss praktikabel bleiben

Keine zusätzlichen Einschränkungen bei der Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes an EU-Recht, fordert der DSLV. Vor allem die beschäftigungsbezogene Überprüfung dürfe der Novellierung nicht zum Opfer fallen.
Kurzfristig in der Luftfracht sicherheitsüberprüftes Personal einsetzten — dabei hat sich die beschäftigungsbezogene Überprüfung bewährt. (Foto: Kühne + Nagel)
Kurzfristig in der Luftfracht sicherheitsüberprüftes Personal einsetzten — dabei hat sich die beschäftigungsbezogene Überprüfung bewährt. (Foto: Kühne + Nagel)
Christine Harttmann

Auf der Luftfrachttagung des Deutschen Speditions- und Logistikverbands (DSLV) am 8. November 2016 in Frankfurt am Main haben Spediteure ihre Kritik an der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) bekräftigt. Als nachteilig beurteilen sie insbesondere die vorgesehene Streichung der beschäftigungsbezogenen Überprüfung sowie die geplante Verschärfung der Zuverlässigkeitsüberprüfung.

Der Vorsitzende des DSLV-Fachausschusses Luftfrachtspedition, Henning Dieter von DHL Global Forwarding, verwies darauf, dass rund 98 Prozent aller per Luftfracht beförderten Exporte von Spediteuren abgefertigt würden. Bei Auftragsspitzen müsse die Logistik in der Lage sein, kurzfristig reagieren zu können. „Die beschäftigungsbezogene Überprüfung hat sich in der Praxis sehr bewährt, um kurzfristig sicherheitsüberprüftes Personal einzusetzen. Wenn diese wegfällt, wäre ein flexibler Personaleinsatz nicht mehr möglich und es würde immer wieder zu Engpässen in der Luftfrachtabfertigung kommen.“ Die beschäftigungsbezogene Überprüfung erlaubt es Unternehmen das Personal für die Abfertigung von Luftfracht ohne die sehr viel aufwändigere Sicherheitsprüfung einzustellen, indem es einige fest vorgegebene sicherheitsrelevante Personaldaten abfragt. Diese vom Mitarbeiter unterzeichnet Selbstauskunft muss dann von keiner Behörde mehr separat kontrolliert werden.

Der DSLV appelliert deshalb an den Gesetzgeber, bei der Anpassung des Luftsicherheitsgesetzes an das EU-Recht keine zusätzlichen Einschränkungen vorzunehmen. Sollte die beschäftigungsbezogene Überprüfung trotzdem wegfallen und durch eine deutlich aufwändigere Zuverlässigkeitsüberprüfung ersetzt werden, müsse zumindest eine praktikable Übergangsregelung gefunden werden.

Antragsflut

Auch bei der Öffentlichen Anhörung am 7. November im Innenausschuss des Bundestags hätten die Sachverständigen eine entsprechende Vorgehensweise befürwortet. „Schon heute liegen die Wartezeiten für die Bescheidung eines Antrags bei den zuständigen Luftfahrtbehörden bei sechs Wochen und mehr. Da das Luftfahrtbundesamt nun auch die Luftfrachttransporteure behördlich zulassen will, droht eine Antragsflut. Leidtragend wären neben der Logistik vor allem Unternehmen der verladenden Wirtschaft“, zitiert der DSLV die Sachverständigen.

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