Brückensünder: Bis 1.000 Euro Bußgeld gefordert

Breite Unterstützung im Bundesrat erhält die Forderung Nordrhein-Westfalens, die Bußgelder für widerrechtliche Fahrten über gefährdete Brücken auf bis zu 1.000 Euro zu erhöhen.
Bußgelder bis 1.000 Euro sollen Schrankenanlagen, wie hier auf der Fechinger Talbrücke der A6, unnötig machen. (Foto: Straßen.NRW/Volkmann&Rosbach)
Bußgelder bis 1.000 Euro sollen Schrankenanlagen, wie hier auf der Fechinger Talbrücke der A6, unnötig machen. (Foto: Straßen.NRW/Volkmann&Rosbach)
Christine Harttmann

Allerdings muss zunächst noch die Bundesregierung den Bußgeldkatalog anpassen. Wann und vor allem ob das geschieht, ist jedoch keineswegs sicher. Daher sieht Nordrhein-Westfalens Verkehrsminister Michael Groschek den Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt am Zug. „Er ist aufgefordert, die Bußgeldkatalog-Verordnung entsprechend anzupassen. Ich bin mir sicher, dass 1.000 Euro Bußgeld für widerrechtliche, vorsätzliche Lkw-Fahrten über ‚abgelastete‘, für Lkw-gesperrte Brücken eine deutlich höhere Abschreckung bewirken werden.“

Das momentane Bußgeld von bis zu 150 Euro für Wiederholungstäter, erachtet Groschek als zu gering. „Wir können in Zukunft nicht jedes Mal, wenn rücksichtslose Lkw-Fahrer Sperrungen ignorieren und Brückenschäden wissentlich in Kauf nehmen, auf Kosten der Allgemeinheit für Millionenbeträge Schrankenanlagen wie jetzt an der A1 in Leverkusen aufbauen.“

Der Nordrhein-Westfälische Verkehrsminister spricht aus leidiger Erfahrung. Trotz einer Sperrung der Leverkusener Autobahnbrücke über den Rhein für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen Gewicht ignorierten täglich bis zu 150 Lkw-Fahrer das Verbot – bis das Land kürzlich die Millionen teuren Sperranlagen errichtete. Vor der Sperrung für den Schwerverkehr hatten täglich rund 20.000 Lkw den Rhein auf der A1 überquert. Diese übermäßige Belastung sein eindeutig für die Schäden am Bauwerk ursächlich. Weitere Schädigungen könnten zur sofortigen und endgültigen Sperrung der Brücke für den gesamten Verkehr führen. „Eine Komplettsperrung auch für die täglich über 100.000 Pkw auf der Brücke müssen wir unbedingt verhindern“, so Groschek.

Die Entschließung zur „Einführung eines neuen Tatbestandes in die Bußgeldkatalog-Verordnung mit einer erhöhten Geldbuße zum Schutze der Infrastruktur“ hatte Nordrhein-Westfalen am 23. September 2016 in den Bundesrat eingebracht.

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