Bundesverkehrswegeplan: 269,6 Milliarden für die Infrastruktur
Die Mittel teilen sich auf in 112,3 Milliarden Euro für Schienenwege, 132,8 Milliarden Euro für Bundesfernstraßen und 24,5 Milliarden Euro für Bundeswasserstraßen. Damit entfällt fast die Hälfte, 49,3 Prozent, auf den Ausbau der Straßen, die Schiene erhält 41,6 Prozent und 9,1 Prozent die Wasserstraßen. Der BVWP 2030 berücksichtigt rund 1.000 Projekte. Die dringlichsten Aus- und Neubauprojekte sind nach nationalem Prioritätenkonzept als „Vordringlicher Bedarf“ (VB) eingestuft, darin gekennzeichnet die Projekte zur Engpassbeseitigung (VB-E). Erstmals konnten sich Bürgerinnen und Bürger am BVWP beteiligen - von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der sechs Wochen öffentlich auslag.
„Der neue Bundesverkehrswegeplan ist das stärkste Programm für die Infrastruktur, das es je gab. Er umfasst ein Volumen in Höhe von 269,6 Milliarden Euro“, kommentierte Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt, als er den BVWP 2030 vorstellte. „Damit modernisieren wir unsere Infrastruktur und beschleunigen die Mobilität in Deutschland.“
Der BVWP 2030 setzt einige wesentliche Eckpunkte um:
- Investitionsmittel und Projekte sind synchronisiert, so dass die Projekte des vordringlichen Bedarfs im Zeitrahmen des BVWP 2030 umgesetzt werden können.
- Erhalt vor Aus- und Neubau: Rund 70 Prozent der Gesamtmittel fließen in den Erhalt der Infrastruktur (BVWP 2003: 56 Prozent).
- Stärkung der Hauptachsen und Knoten und damit der Leistungsfähigkeit des Gesamtnetzes: 87 Prozent der Mittel gehen in großräumig bedeutsame Vorhaben.
- Beseitigung von Engpässen auf den Hauptachsen, um den Verkehrsfluss im Gesamtnetz zu optimieren. Rund 2.000 Kilometer Engpässe auf Autobahnen und rund 800 Kilometer Engpässe auf Schienenstrecken werden beseitigt.
Den Bundesverkehrswegeplan flankieren die Ausbaugesetze für Schiene, Straße und Wasserstraße. Die drei Gesetze bilden dann die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan.
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